Individuelle Beratung ist mehr als nur der Verkauf von maßgeschneiderten Produkten. Auch die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeiten liegt uns am Herzen. Zur Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge haben wir für Sie unseren BeitragsCheck.
Mit Hilfe des BeitragsChecks können Sie uns aus Ihren Kontobewegungen die Versicherungsverträge senden, zu denen Sie eine Beratung wünschen. Hierfür geben Sie lediglich Ihre Kontodaten ein und Sie erhalten eine Auswahl von Transaktionen mit Versicherungsunternehmen. Haken Sie diejenigen Transaktionen an, zu denen Sie eine Beratung wünschen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Geben Sie dazu nachstehend Ihre Bankzugangsdaten in das von Tink Germany eingebundene Formular ein. Bei Tink Germany handelt es sich um ein von der BaFIN zugelassenes Dienstleistungsunternehmen, welches Kontoabrufe im Auftrag der jeweiligen Kunden vornehmen darf.
Tink Germany stellt die Daten der VEMA – einem genossenschaftlich organisierten Maklerverbund, dem wir uns angeschlossen haben – zur Verfügung. Diese bereitet VEMA anschließend zum Abruf über diese Seite auf.
Die Daten werden nicht gespeichert oder weiterverarbeitet. Bei Abruf können Sie angeben, dass Sie uns diese zur weiteren Verarbeitung zustellen können, z.B.
Auf Basis der PSD2-Norm im Online-Zahlungsverkehr ist die Abfrage der Transaktionen natürlich gegen Zugriff Dritter gesichert. Selbstverständlich können Sie auch gerne direkt mit Ihrem Anliegen über die anderen Kommunikationskanäle auf uns zukommen.
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Die Selbstauskunft kann für Personenschäden, Fahrzeugschäden oder Immobilienschäden angefragt werden. Nutzen Sie dazu den jeweiligen Link oder informieren Sie sich direkt auf der Seite der HIS GmbH.
Oft werden geänderte Lebensumstände nicht sofort mit dem Thema „Versicherungen“ in Verbindung gebracht. Dadurch entstehen jedoch unter Umständen große, aber absolut vermeidbare Deckungslücken.
Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Checkliste, ob sich Änderungen in Ihrem Betrieb ergeben haben.
Wir prüfen für Sie gerne, ob der bestehende Versicherungsschutz angepasst werden muss oder ob sich die von Ihnen gemeldete Änderung nicht auf den Versicherungsschutz auswirkt. Die Checkliste ersetzt nicht die jährlichen Fragebögen der Versicherungsgesellschaften zur Prämienfestsetzung!
Wir freuen uns über die Rücksendung Ihrer Information und werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!
„Es ist nichts beständig(er) als die Unbeständigkeit.“
Immanuel Kant (1724-1804), dt. Philosoph
Die Welt verändert sich ständig. So ändern sich auch Lebensumstände, die nicht immer gleich mit Versicherung in Verbindung gebracht werden. Ob Heirat, Scheidung, Geburt, gemeinsamer Haushalt, Hauskauf, Todesfall, Umzug, die erste Wohnung. Alle diese Informationen sind oder können für den Versicherungsschutz relevant sein.
Nehmen Sie sich etwas Zeit und füllen Sie unser Änderungsformular aus oder rufen Sie uns einfach an.
Sie wollten schon immer wissen, ob ihr Haus oder ihre Wohnung in einem elementar gefährdeten Gebiet liegt? Nutzen Sie hier das Verbraucherportal des Gesamtverbands deutscher Versicherer.
Mit Eingabe ihrer Adresse können Sie relativ schnell ermitteln, welches grundlegende Risiko Ihr Haus oder Ihre Wohnung ausgesetzt ist. Dies gilt letztlich nur als Orientierung, da durch die aktuelle Wetterlage immer neue Regionen hinzu kommen.
So kann es durchaus sein, dass eine Region mit der ZÜRS-Zone 1 ganz schnell eine höhere Gefahrenklasse annimmt und dann, wenn überhaupt nur noch zu erhöhten Prämien versicherbar ist.
Grundlegend sollte die Gefahr elementar in Gewerbegebäuden, Privatgebäuden, Hausratsversicherungen oder Gewerbeinhaltsversicherung versichert werden.