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Haftpflicht­risiken

Haftpflicht­versicherungen im gewerblichen Bereich können Ihr Unternehmen bei Sachschäden, Vermögens­schäden, Personen­schäden und in vielen anderen Fällen schützen.
Betriebs­haft­pflicht

Betriebs­haftpflicht

Die Betriebs­­­haft­­­­pflicht­­­­versicherung ist eine wichtige Absicherung für Unternehmen. Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die aus Ansprüchen von Dritten resultieren, die durch die Geschäfts­­­tätigkeit des Unternehmens verletzt oder geschädigt wurden.

Die Betriebs­­­haft­­pflicht­­­versicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, einschließlich Personen­­­schäden, Sach­­schäden und Vermögens­­­schäden und Umwelt­­schäden, und hilft dem Unternehmen sich gegen unerwartete finanzielle Belastung zu schützen. Sie prüft berechtigte und unberechtigte Ansprüche die von Dritten geltend gemacht werden.

Der Versicherungs­­­schutz wird für Unternehmen individuell zusammen­­­gestellt. So prüft der Versicherungs­makler, ob die erweiterte Produkt­­haft­­­pflicht, der Produkt­­­rückruf oder andere wichtige Bausteine im Versicherungs­­­schutz integriert sein müssen.

Vermögens­schaden

Vermögens­schaden­haftpflicht

Die Vermögens­­schaden­­haft­pflicht­­versicherung ist für beratende Berufe, wie zum Beispiel Rechts­anwälte, Steuer­berater, Wirtschafts­­prüfer, Unternehmens­­berater, IT Berater, Immobilien­­wirtschaft, Vereine und Verbände, Architekten und Ingenieure, Daten­schutz­­beauftragte, Dienst­­leister, Radio und Fernseh­­sender sowie Gutachter besonders wichtig. Bei dieser Versicherung ist eine Person oder Sach­­schaden nicht Voraus­­setzung einer möglichen Leistung.

Versichert sind hier zum Beispiel Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, unwirksame Vertrags­­gestaltung, Frist­versäumnis, unvoll­ständige Aus­künfte, unter­lassene Beantragung oder nicht Weiter­­leitungen von Dokumenten.

Letztlich ist auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und die damit in Verbindung stehenden Kosten mitversichert. Dies kann besondere Dienst­­leistungs­­unternehmen vor der Gefahr der Inanspruch­­nahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchs­­denken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht.

Bauherren­haftpflicht

Bauherren­haftpflicht

Bei Neubauten oder Umbauten ist die Bau­herren­­haft­pflicht­­versicherung für den Bauherr eine notwendige und zu empfehlende Versicherung. Der Bauherr trägt grundsätzlich die Verant­wortung auf der Baustelle, auch wenn er eine Firma mit der Bau­aus­führung beauftragt hat. Da der Bauherr hier laut BGB in unbegrenzter Höhe haftet, sollte auch eine entsprechende Versicherungs­­summe abgeschlossen werden.

Kleinere Bauvor­haben können gegebenen­falls in der Haus und Grund­besitzer­­haft­pflicht­­versicherung oder der Privat­­haft­pflicht­­versicherung eingeschlossen sein. Hierbei kommt es immer auf die Höhe der Bausumme an.

Veranstal­tungs­haft­pflicht

Veranstaltungs­haftpflicht

Die Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung ist eine wichtige Absicherung für Veranstalter, Organisatoren und auch für Unternehmen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen. Sie bietet finanziellen Schutz im Falle von Schadens­ersatz­forderungen Dritter aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die während einer Veranstaltung auftreten.

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen können unvorhergesehene Zwischenfälle auftreten, die zu Verletzungen von Personen oder Beschädigungen von Eigentum führen können. In solchen Fällen kann der Veranstalter rechtlich haftbar gemacht werden und muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Die Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung schützt den Veranstalter vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.

Die Versicherung deckt in der Regel eine Vielzahl von Veranstaltungen ab, darunter Konzerte, Messen, Ausstellungen, Firmenevents, Hochzeiten, Sport­veranstaltungen und vieles mehr. Sie bietet Schutz sowohl für den Veranstalter als auch für die teilnehmenden Aussteller, Dienstleister und Lieferanten.

Die genauen Leistungen der Veranstaltungs­haftpflicht­versicherung können je nach Versicherungs­anbieter und individuellen Bedürfnissen variieren. Typischerweise umfassen sie jedoch:

  • Personen- und Sachschäden: Die Versicherung deckt Schäden ab, die Dritte während der Veranstaltung erleiden, sei es durch Unfälle, Stürze, Verletzungen oder Sach­beschädigungen.


Die genauen Bedingungen, Deckungs­summen und Selbst­beteiligungen sollten individuell mit dem Versicherungs­makler besprochen werden, um sicherzustellen, dass die Versicherungs­police den spezifischen Anforderungen und Risiken der Veranstaltung gerecht wird.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Versicherungs­makler in Verbindung zu setzen, um die bestmögliche Versicherungs­lösung für jede Veranstaltung zu finden.

D&O Versich­erung

D&O Versicherung

Die D&O Versicherung ist eine Versicherung, die Geschäfts­führer, Vorstands­mitglieder und leitende Angestellte gegen finanzielle Verluste schützt.

Die D&O Versicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die von dem Unternehmen getragen wird aber letztlich den Geschäftsführer schützt wenn diesem ein fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schaden vorgeworfen wird. Häufige Schaden­ursachen ist die Verletzung der Sorgfalts­pflicht, der Verstoß gegen die Buchführung und Bilanzierungs­pflicht, der Verstoß gegen die Insolvenz Anmelde­pflicht oder der Verstoß gegen die Unfall­verhütungs­maßnahmen im Betrieb.

Drohnen­haftpflicht

Drohnen­haftpflicht

Da immer häufiger gewerbliche Drohnen verwendet werden, muss hier entsprechende Versicherungs­schutz zur Verfügung gestellt werden. So können im Normalfall Drohnen im gewerblichen Bereich bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg versichert werden. Deckungssummen können variabel von 1.000.000-4.000.000 oder höher auf Anfrage versichert werden. In einigen Betriebs­haftpflicht­verträgen ist die Drohnen­versicherung mittlerweile integriert.

So sollte erst geprüft werden, ob eine separate Absicherung notwendig wird. Generell muss man sich bei der Verwendung von Drohnen immer zu den aktuell gesetzlichen Auflagen erkundigen.

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Top Angebote
für Ihr Unternehmen

Haftpflichtrisiken

Haftpflichtversicherungen im gewerblichen Bereich können Ihr Unternehmen bei Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und in vielen anderen Fällen schützen. 

Sachversicherung

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot, das Ihren Anforderungen entspricht.

Technische Versicherung

IT-Infrastrukturen, Baustellen, Maschinen und viele technische Geräte bergen Potenzial für große finanzielle Schäden. Sichern Sie sich ab, wir unterstützen Sie dabei!

KFZ Versicherung

Ob Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Anforderungen an eine Kfz-Versicherung besprechen. Wir finden die beste Lösung für Ihre Firmenfahrzeuge.

Transport

Verkehrshaftungsversicherungen für Logistiker und Spediteure, Transportversicherungen für Dienstleister und Transportschutz im In- und Ausland – für jeden Fall gibt es die richtige Versicherung.

Renten- und Lebens­versicherungen

Als Unternehmer, selbstständig oder freiberuflich, müssen Sie mit Blick auf Ihre Rente besonders gut vorsorgen. Wir informieren Sie gerne über alle aktuellen Optionen und erstellen eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.

Cyberschutz

Unternehmen müssen heute mit täglichen Cyberbedrohungen rechnen und sich entsprechend gut absichern – sowohl technisch als auch im Hinblick auf mögliche finanzielle Schäden. 

Gruppen­unfall­versicherung

Durch eine Gruppenunfallversicherung schützen Sie nicht nur Ihre Belegschaft vor Unfallfolgen, sondern erhöhen effektiv die Mitarbeiterzufriedenheit. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten!

Betriebliche Rechts­schutz

Im gewerblichen Bereich sind Rechtsstreitigkeiten keine Seltenheit. Sorgen Sie durch eine Rechtsschutzversicherung vor und schützen Sie sich beispielsweise bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. 

Mitarbeiterbindung

Erhöhen Sie die Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen, indem Sie attraktive Angebote wie betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bereitstellen. 

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